Haftentlassung Felix Budin

budinKnappe 2 Jahre vor dem eigentlichen Ablaufen seiner unbedingten Haftstrafe, wurde der, nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilte Neonazi Felix Budin am 20.02.2015 aus der Justizanstalt Josefstadt entlassen.
Nachdem der Oberste Gerichtshof vor ca. einem Jahr in einem Berufungsverfahren gegen die 3 Hauptangeklagten im “Alpen-Donau”-Prozess bereits die unbedingten Haftstrafen von Gottfried Küssel, Wilhelm Christian Anderle und Felix Budin lockerte(1), wird nun Budins restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Er hat sich wieder in seiner Wohnung an der Unteren Donaustraße eingelebt. Es ist davon auszugehen, dass ein derart ideologisch gefestigtes Mitglied der Neonazi-Szene nach der Haftentlassung nicht lange die Füße still halten wird.

In der rechten Zeitschrift “Aula” publiziert seit kurzer Zeit eine Person unter dem Pseudonym “Wolf Borkin”. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Budin eine Anstellung als Autor bei der “Aula” gefunden hat.

(1) http://www.doew.at/erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/jaenner-2014/ogh-urteile-gegen-kuessel-budin-und-anderle

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